Behindertenbeirat Ansbach

Beirat für Menschen mit Behinderung

in der Stadt Ansbach

Herzlich willkommen

auf der Internetpräsenz des Beirats für Menschen mit Behinderung in der Stadt Ansbach.

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz: „Gleichstellung und soziale Eingliederung von Menschen mit körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“ (Art. 1 Abs. 2 BayBGG.)

Sachbezogene Wünsche und Anregungen von Betroffenen, Angehörigen und von interessierten Bürgerinnen und Bürgern nimmt der Behindertenbeirat Ansbach gerne entgegen!