

Beirat für Menschen mit Behinderung
in der Stadt Ansbach
Herzlich willkommen
auf der Internetpräsenz des Beirats für Menschen mit Behinderung in der Stadt Ansbach.
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
(Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland)
Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz: „Gleichstellung und soziale Eingliederung von Menschen mit körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“ (Art. 1 Abs. 2 BayBGG.)
Sachbezogene Wünsche und Anregungen von Betroffenen, Angehörigen und von interessierten Bürgerinnen und Bürgern nimmt der Behindertenbeirat Ansbach gerne entgegen!
+++ TERMINE +++
28. Juni
Jubliäumsfeier 20 Jahre Beirat
13.11.2025
Filmzeit „Wochenendrebellen“
Nächste Sitzungen des Beirats
Mittwoch, 16. Juli
jeweils um 16.30 Uhr bei OH ARON, Heilig-Kreuz-Str. 2a
