

Beirat für Menschen mit Behinderung
in der Stadt Ansbach
Herzlich willkommen
auf der Internetpräsenz des Beirats für Menschen mit Behinderung in der Stadt Ansbach.
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
(Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland)
Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz: „Gleichstellung und soziale Eingliederung von Menschen mit körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“ (Art. 1 Abs. 2 BayBGG.)
Sachbezogene Wünsche und Anregungen von Betroffenen, Angehörigen und von interessierten Bürgerinnen und Bürgern nimmt der Behindertenbeirat Ansbach gerne entgegen!
+++ TERMINE +++
10. Mai im Brücken-Center
Inklusion ist bunt – Tag der Begegnung
Nächste Sitzungen des Beirats
Mittwoch, 09. April
Mittwoch, 21. Mai
Mittwoch, 18. Juni
jeweils um 16.30 Uhr bei OH ARON, Heilig-Kreuz-Str. 2a

Inklusion ist bunt -Tag der Begegnung am 10. Mai
20 Jahre Beirat
2005- 2025
Der Beirat für Menschen mit Behinderung feiert 2025 sein 20jähriges Jubiläum!