Behindertenbeirat Ansbach

Beirat für Menschen mit Behinderung

in der Stadt Ansbach

Herzlich willkommen

auf der Internetpräsenz des Beirats für Menschen mit Behinderung in der Stadt Ansbach.

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz: „Gleichstellung und soziale Eingliederung von Menschen mit körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“ (Art. 1 Abs. 2 BayBGG.)

Sachbezogene Wünsche und Anregungen von Betroffenen, Angehörigen und von interessierten Bürgerinnen und Bürgern nimmt der Behindertenbeirat Ansbach gerne entgegen!

Behindertenbeirat Ansbach

„Das wird man ja wohl noch sagen dürfen“

Vortrag am 10. März in der Schloßbibilothek

20 Jahre Beirat
2005- 2025

Der Beirat für Menschen mit Behinderung feiert 2025 sein 20jähriges Jubiläum!