Beirat für Menschen mit Behinderung
in der Stadt Ansbach
Herzlich willkommen
auf der Internetpräsenz des Beirats für Menschen mit Behinderung in der Stadt Ansbach.
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
(Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland)
Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz: „Gleichstellung und soziale Eingliederung von Menschen mit körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“ (Art. 1 Abs. 2 BayBGG.)
Sachbezogene Wünsche und Anregungen von Betroffenen, Angehörigen und von interessierten Bürgerinnen und Bürgern nimmt der Behindertenbeirat Ansbach gerne entgegen!
+++ TERMINE +++
Nächste Sitzungen des Beirats
16. Januar , 11.00 Uhr
8. Februar, 16.30 Uhr
14. März, 16.30 Uhr
bei OH ARON, Heilig-Kreuz-Str. 2a
Teilhabekonferenz
Ausstellung barriere:zonen
Leben und Überleben mit Behinderung weltweit – multimediale Ausstellung vom 29.04. bis 31.05.2023.